Ultraschalltherapie
Die Ultraschalltherapie kann Schmerzen bei Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen lindern.
Eine Sonderform ist die Ultraphonorese, bei der entzündungshemmende Medikamente (z.B. Voltaren) über Ultraschallwellen in den Körper eingebracht werden.
Die Ultraschalltherapie wird bei folgenden Erkrankungen angewandt:
- chronische Schmerzen der Sehnenansätze (Tendinose, Karpaltunnelsyndrom)
- Verletzung von Bändern, Sehnen und Schleimbeuteln
- oberflächlich liegenden Arthrosen
- rheumatischen Erkrankungen
- verzögerte Knochenheilung nach Knochenbrüchen
- Weichteilverletzungen nach Unfällen
- Beschwerden nach Überlastungen (Kalkschulter, Tennisellbogen etc)
- löst Vernarbungen und Gewebsverklebungen
Wann darf keine Behandlung erfolgen:
- Herzschrittmacher
- künstliche Gelenke aus Methylmetacrylat oder Polyethylen
- bösartige Tumore
- Schwangere
Bei ärztlicher Verordnung der Behandlung gibt es keine Kostenzuzahlung der Krankenkassen.